AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Töff Max GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen (Reparaturen, Service, Umbauten) und Fahrzeugkäufe (Neu- und Occasionsfahrzeuge der Marken Benda, QJMotor, Kymco, Pony u.a.), die zwischen der Töff Max GmbH (Laufenstrasse 6, 4226 Breitenbach) und ihren Kunden abgeschlossen werden.
2. Werkstattaufträge & Kostenvoranschläge
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Auftragserteilung: Der Kunde erteilt den Reparatur- oder Serviceauftrag mündlich, schriftlich oder per E-Mail.
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Kostenvoranschläge: Kostenvoranschläge sind Richtwerte. Überschreitungen von bis zu 10 % sind ohne Rücksprache mit dem Kunden zulässig. Zeichnet sich eine grössere Überschreitung ab, wird der Kunde vorab informiert.
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Ersetzte Teile: Ersetzte Altteile werden entsorgt, es sei denn, der Kunde verlangt bei der Auftragsabgabe ausdrücklich deren Aushändigung.
3. Probefahrten & Mietfahrzeuge
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Führerausweis: Der Kunde versichert, im Besitz eines für die jeweilige Fahrzeugkategorie gültigen Führerausweises zu sein.
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Haftung bei Schäden: Bei Probefahrten haftet der Fahrer für alle während der Fahrt entstandenen Schäden, Busse wegen Verkehrsregelverletzungen sowie für einen allfälligen Selbstbehalt der Kaskoversicherung des Betriebs.
4. Fahrzeugkauf & Eigentumsvorbehalt
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Lieferfristen: Liefertermine für Neufahrzeuge (z.B. Benda, QJMotor) gelten als Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin schriftlich vereinbart wurde.
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Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt das Fahrzeug im Eigentum der Töff Max GmbH. Der Betrieb ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
5. Garantie & Gewährleistung
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Neufahrzeuge: Es gelten die Werksgarantiebestimmungen der jeweiligen Importeure (Benda, QJMotor, Kymco, Pony).
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Occasionen / Werkstattarbeiten: Sofern nicht anders vereinbart, wird jede Gewährleistung für Occasionsfahrzeuge, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Auf ausgeführte Werkstattarbeiten gewährt die Töff Max GmbH die gesetzliche Gewährleistung ab Abholung.
6. Zahlungsbedingungen & Retentionsrecht
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Zahlung: Werkstattrechnungen und Fahrzeugkäufe sind, sofern nicht anders vereinbart, bei Fahrzeugübergabe bar, per Karte oder per Vorauskasse zu bezahlen.
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Retentionsrecht: Die Töff Max GmbH hat das Recht, das Fahrzeug so lange zurückzubehalten, bis sämtliche offenen Forderungen aus dem aktuellen oder früheren Aufträgen dieses Kunden vollständig beglichen sind.
7. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf alle Verträge und Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist der Sitz der Töff Max GmbH (Breitenbach, Kanton Solothurn).